Sklavenvertrag
zwischen
Herrin XXXXXX ( nachfolgend Herrin genannt)
und
SklaveXXXXXX (nachfolgend Sklave genannt).
Dieser
Vertrag dient dazu, dem Sklaven künftige Verhaltensregeln
darzulegen, ihn zu disziplinieren und die Konsequenzen bei
Nichtbefolgen dieser Regeln aufzuzeigen.
Jeder Verstoß gegen die Gesetze zieht eine harte Bestrafung nach sich!
Jeder Verstoß gegen die Gesetze zieht eine harte Bestrafung nach sich!
1.
Allgemeines:
Verstößt der Sklave gegen eine, in diesem Sklavenvertrag aufgeführte Regel, ist er hierfür hart zu bestrafen! Die Strafe liegt im Ermessen der Herrin und kann sofort, oder auch zu einem späteren Zeitpunkt, erfolgen. Dabei kann es sich auch um eine Strafkombination handeln; bestehend aus mehreren Einzelstrafen oder Demütigungen. Ziel der Strafaktionen ist es, dass sich der Sklave seiner Verfehlungen eindringlich bewusst wird und sich solche Vorfälle nicht wiederholen. Daher wird die Strafe niemals zu gering ausfallen und stets konsequent und unnachgiebig vollzogen werden. Auch bei dem Geloben des Sklaven, sich solch einen Fehltritt nicht noch einmal zu erlauben, wird von der Verhängung einer Strafe nicht abgesehen.
Verstößt der Sklave gegen eine, in diesem Sklavenvertrag aufgeführte Regel, ist er hierfür hart zu bestrafen! Die Strafe liegt im Ermessen der Herrin und kann sofort, oder auch zu einem späteren Zeitpunkt, erfolgen. Dabei kann es sich auch um eine Strafkombination handeln; bestehend aus mehreren Einzelstrafen oder Demütigungen. Ziel der Strafaktionen ist es, dass sich der Sklave seiner Verfehlungen eindringlich bewusst wird und sich solche Vorfälle nicht wiederholen. Daher wird die Strafe niemals zu gering ausfallen und stets konsequent und unnachgiebig vollzogen werden. Auch bei dem Geloben des Sklaven, sich solch einen Fehltritt nicht noch einmal zu erlauben, wird von der Verhängung einer Strafe nicht abgesehen.
§1
Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand
ist Sklave Michael.
Der
Sklave tritt vom Tage der Unterzeichnung auf alle ihm durch das GG
und BGB gewährten Rechte an seine Herrin ab und ist somit deren
Eigentum, sowohl geistig als auch körperlich.
Die
Unterzeichnung dieses Vertrags ist sein letzter freier Wille.
§2
Dienstzeit und Freizeit
Der
Sklave steht seiner Herrin uneingeschränkt außerhalb seiner
Arbeitszeit zur Verfügung. Alle in diesem Vertrag vereinbarten
Regeln und Aufgaben können von seiner Herrin in dieser Zeit mit
sofortiger Wirkung eingefordert werden.
Die
Herrin darf aber nach Ihrem Ermessen dem Sklaven Freizeit gewähren.
Es
ist jedoch klar, das der Sklave seiner Herrin weiter mit Respekt und
Liebe begegnet, und das Dinge die sich der Sklave in seiner
"Freizeit" zu Schulden kommen lässt zu einem späteren
Zeitpunkt entsprechend bestraft werden können, wenn die Herrin dies
für notwendig hält.
§3
Anrede und Begrüßung der Herrin
Der
Sklave wird immer respektvoll und ehrfürchtig über seine Herrin
reden.
Er
wird sie während seiner Dienstzeit immer mit "Herrin"
anreden
Der
Sklave hat alle, ihm erteilten Befehle unverzüglich und mit größter
Sorgfalt auszuführen, sowie mit "Ja, Herrin " zu
bestätigen.Der Sklave darf seine Herrin NIEMALS mit "DU"
ansprechen oder anschreiben! Respekt und Gehorsam seiner
unberührbaren Herrin gegenüber haben die obersten Tugenden des
Sklaven zu sein!
War
die Herrin abwesend, hat der Sklave sie unaufgefordert mit
Fuß,-Schuh/Stiefelküssen und Absatzlecken zu begrüßen,
bis die Herrin Ihrem Sklaven Einhalt gebietet.
Während
ihrer Abwesendheit hat der Sklave seine Herrin in regelmäßigen
Abständen anzubeten. Dies kann mittels ihrer Schuhe/Stiefel,
Kleidungsstücke oder auch gedanklich erfolgen.
Des
weiteren wird der Sklave die Herrin über alle Aktivitäten während
ihrer Abwesendheit berichten, Geheimnisse sind ihm nicht gestattet.
Die
Herrin wird auch während ihrer Abwesendheit jederzeit die Kontrolle
über den Sklaven haben.
§4
Stellung des Sklaven
Der
Sklave hat sich immer unter seiner Herrin zu bewegen, d.h. auf Knien
oder kriechend.
Aufstehen
ist ihm nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gewährt.
In
der Öffentlichkeit hat der Sklave immer hinter seiner Herrin
zurückzustehen und wenn sie es wünscht, sich so zu verhalten, das
seine Versklavung für jeden ersichtlich ist. Sämtliche
Grundbedürfnisse, wie Essen, Trinken, Schlafen, zur Toilette gehen
sind dem Sklaven nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Herrin
erlaubt. Er hat unterwürfig darum zu bitten.
§5
Depersonalisierung des Sklaven
Der
Sklave kann von der Herrin zum Gegenstand umfunktioniert werden, um
ihr das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten.
Mögliche
Verwendungen sind: Aschenbecher, Spucknapf, Fußschemel, Fußabtreter,
Sitzkissen, Kleiderständer, Tisch.
Außerdem
kann die Herrin den Sklaven zum Tier umerziehen (Hund, Pony,
Schwein).
Der
Sklave hat sich bedingungslos in seine Verwendung zu fügen.
§6
Sexuelles
Eine
Erektion des Sklaven wird die Herrin als Verehrung ihr gegenüber
werten.
Selbstbefriedigung
bzw. ein Orgasmus ist dem Sklaven jedoch nur mit ihrer ausdrücklichen
Genehmigung erlaubt.
Der
Sklave hat der Herrin alle sexuellen Wünsche zu erfüllen.
Verhängt die Herrin dem Sklaven gegenüber einen Keuschheitsbefehl, so besteht nachfolgend für den Sklaven absolutes Verbot der Ausübung sexueller Handlungen ohne die Erlaubnis seiner Herrin! Dies schließt auch Selbstbefriedigung, Oralverkehr oder anderweitige ein.
Verstößt der Sklave gegen diese Regel, so hat er sein Vergehen SOFORT seiner Herrin zu beichten! Die Herrin hat das Recht dem Sklaven dafür nach ihrem eigenen Ermessen hart zu bestrafen!
Verhängt die Herrin dem Sklaven gegenüber einen Keuschheitsbefehl, so besteht nachfolgend für den Sklaven absolutes Verbot der Ausübung sexueller Handlungen ohne die Erlaubnis seiner Herrin! Dies schließt auch Selbstbefriedigung, Oralverkehr oder anderweitige ein.
Verstößt der Sklave gegen diese Regel, so hat er sein Vergehen SOFORT seiner Herrin zu beichten! Die Herrin hat das Recht dem Sklaven dafür nach ihrem eigenen Ermessen hart zu bestrafen!
§8
Finanzielles / Berufliches
Die
finanzielle Eigenständigkeit des Sklaven sowie seine Immobilien
bleiben von diesem Vertrag unberührt.Der
Sklave darf seinen erlernten Beruf ausüben. Keine Vereinbarung in
diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang des Sklaven
beeinflussen oder gefährden.
§9
Femdom
Der
Sklave hat alle weiblichen Personen als ihm übergeordnete
Persönlichkeiten anzusehen, ihnen gegenüber unterwürfiges
Verhalten an den Tag zu legen und ihnen ebenso zu Dienen, wie seiner
Herrin.
Sexuelle
Kontakte mit anderen Personen sind dem Sklaven untersagt, es sei
denn, diese werden von der Herrin genehmigt.
§10
Verleihen / Vermieten des Sklaven
Die
Herrin garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit des Sklaven in
der Öffentlichkeit zu wahren und ihn vor Dritten zu beschützen.
Der Sklave kann von seiner Herrin uneingeschränkt an andere weibliche Personen verliehen oder vermietet werden. Alle, sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gehen für die Dauer der Verleihzeit an die jeweilige/n Person/en.
Der Sklave kann von seiner Herrin uneingeschränkt an andere weibliche Personen verliehen oder vermietet werden. Alle, sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gehen für die Dauer der Verleihzeit an die jeweilige/n Person/en.
§11
Bestrafungen
Die
Bestrafung der Zuwiderhandlungen des Sklaven, ist von der Herrin frei
wählbar, sowohl in der Dauer als auch in der Härte.Die Instrumente
zur Bestrafung sind von der Herrin frei wählbar. Der
Sklave hat sich nach jeder erhaltenen Strafen umgehend bei der Herrin
demütig und reuevoll für die Strafe bedanken. Des
weiteren kann der Sklave frei nach den Vorstellungen seiner Herrin
erzogen werden.
§12
Kleidung
Das
Tragen von Kleidung ist dem Sklaven nur mit Genehmigung seiner Herrin
gestattet.
Er
hat der Herrin nackt, nur mit einem Halsband bekleidet zur Verfügung
zu stehen.
Ordnet
die Herrin einen Dienstort in der Öffentlichkeit an, bestimmt sie
was der Sklave anzuziehen hat.
Die
Kleidung der Herrin sollte möglichst elegant sein (Leder, Absätze)
um den Sklaven zu reizen und ihm seine Minderwertigkeit vor Augen zu
führen.
§13
Crossdressing
Die
Herrin kann jederzeit über das Geschlecht des Sklaven bestimmen und
ihn zur Zofe umfunktionieren.
Der
Befehl, der Herrin als Zofe zu dienen, stellt den Sklaven in keinem
Fall auf eine Stufe mit einer wirklichen Frau, er bleibt Zeit seines
Lebens eine niedere männliche Kreatur.
Der
Sklave hat für ausreichend Damenbekleidung selbst zu sorgen.
§14
Körperpflege
Der
Sklave hält seinen Körper stets in gepflegtem Zustand, dazu gehört
insbesondere das regelmäßige Rasieren und das Stutzen der
Körperbehaarung.
Die
Herrin wird dies überwachen und den Sklaven regelmäßig
inspizieren.
§15
Entlohnung des Sklaven
Eine
Belohnung des Sklaven ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die
Herrin kann ihm jedoch im Falle der besonderen Zufriedenheit,
gestatten ihren Natursekt und ihren Speichel zu empfangen sowie die
ihm dargebotenen Körperteile und Kleidungsstücke bzw. Schuhwerk zu
verwöhnen.
Er
hat dies als besondere Belohnung anzusehen und sich gesondert
unterwürfig dafür zu bedanken.
§16
Grenzen und Safewort
Die
Herrin verpflichtet sich, den Sklaven nur soweit zu züchtigen, das
ihm keine bleibenden physischen und psychischen Schäden entstehen.
Außerdem
verpflichtet sich die Herrin das Safewort des Sklaven zu beachten und
die Züchtigung sofort zu unterbrechen, falls er es gebraucht. Das
Safewort lautet:
___________________________
§17
Vertragsänderung
a)Änderungen
an diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und sind nur der Herrin
gestattet.
Mündliche
Nebenabreden sind unwirksam.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit
des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am
nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben.
b)Der
Sklave wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben
diesem Vertrag einschließlich aller Anhänge und Ergänzungen
schriftlich oder mündlich aufgestellt wurden oder noch werden. Er
ist sich bewusst, dass jeder Regelbruch konsequent bestraft wird. Die
Herrin hat das alleinige Recht Regeln aufzustellen. Diese Regeln
bedürfen nicht der Zustimmung des Sklaven. Gesetzesänderungen
bleiben der Herrin jederzeit vorbehalten! Sie wird diese dem Sklaven
mitteilen.
§18
Vertragsdauer und Kündigung
Dieser
Vertrag gilt lebenslänglich.
Die
Herrin hat jedoch das Recht den Vertrag jederzeit fristlos
schriftlich zu kündigen.
Im
Falle der Kündigung durch die Herrin, hat der Sklave sich nach
Einhaltung einer sechswöchigen Abstinenz um eine neue Herrin zu
bemühen.
Ein
Leben ohne weibliche Führung ist ihm zu keiner Zeit gestattet.
Dieser
Vertrag wurde gelesen, verstanden und bei vollem geistigem
Bewusstsein geschlossen.
________________,
den______________
_________________________________
ein verlockender Vertrag
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