Donnerstag, 11. Oktober 2012

Der ausgearbeitete Sklavenvertrag



Sklavenvertrag
zwischen
Herrin XXXXXX ( nachfolgend Herrin genannt)
und
SklaveXXXXXX (nachfolgend Sklave genannt).

Dieser Vertrag dient dazu, dem Sklaven künftige Verhaltensregeln darzulegen, ihn zu disziplinieren und die Konsequenzen bei Nichtbefolgen dieser Regeln aufzuzeigen.

Jeder Verstoß gegen die Gesetze zieht eine harte Bestrafung nach sich!

1. Allgemeines: 
Verstößt der Sklave gegen eine, in diesem Sklavenvertrag aufgeführte Regel, ist er hierfür hart zu bestrafen! Die Strafe liegt im Ermessen der Herrin und kann sofort, oder auch zu einem späteren Zeitpunkt, erfolgen. Dabei kann es sich auch um eine Strafkombination handeln; bestehend aus mehreren Einzelstrafen oder Demütigungen. Ziel der Strafaktionen ist es, dass sich der Sklave seiner Verfehlungen eindringlich bewusst wird und sich solche Vorfälle nicht wiederholen. Daher wird die Strafe niemals zu gering ausfallen und stets konsequent und unnachgiebig vollzogen werden. Auch bei dem Geloben des Sklaven, sich solch einen Fehltritt nicht noch einmal zu erlauben, wird von der Verhängung einer Strafe nicht abgesehen.

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist Sklave Michael.
Der Sklave tritt vom Tage der Unterzeichnung auf alle ihm durch das GG und BGB gewährten Rechte an seine Herrin ab und ist somit deren Eigentum, sowohl geistig als auch körperlich.
Die Unterzeichnung dieses Vertrags ist sein letzter freier Wille.

§2 Dienstzeit und Freizeit

Der Sklave steht seiner Herrin uneingeschränkt außerhalb seiner Arbeitszeit zur Verfügung. Alle in diesem Vertrag vereinbarten Regeln und Aufgaben können von seiner Herrin in dieser Zeit mit sofortiger Wirkung eingefordert werden.
Die Herrin darf aber nach Ihrem Ermessen dem Sklaven Freizeit gewähren.
Es ist jedoch klar, das der Sklave seiner Herrin weiter mit Respekt und Liebe begegnet, und das Dinge die sich der Sklave in seiner "Freizeit" zu Schulden kommen lässt zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend bestraft werden können, wenn die Herrin dies für notwendig hält.


§3 Anrede und Begrüßung der Herrin

Der Sklave wird immer respektvoll und ehrfürchtig über seine Herrin reden.
Er wird sie während seiner Dienstzeit immer mit "Herrin" anreden
Der Sklave hat alle, ihm erteilten Befehle unverzüglich und mit größter Sorgfalt auszuführen, sowie mit "Ja, Herrin " zu bestätigen.Der Sklave darf seine Herrin NIEMALS mit "DU" ansprechen oder anschreiben! Respekt und Gehorsam seiner unberührbaren Herrin gegenüber haben die obersten Tugenden des Sklaven zu sein!
War die Herrin abwesend, hat der Sklave sie unaufgefordert mit Fuß,-Schuh/Stiefelküssen und Absatzlecken zu begrüßen, bis die Herrin Ihrem Sklaven Einhalt gebietet.
Während ihrer Abwesendheit hat der Sklave seine Herrin in regelmäßigen Abständen anzubeten. Dies kann mittels ihrer Schuhe/Stiefel, Kleidungsstücke oder auch gedanklich erfolgen.
Des weiteren wird der Sklave die Herrin über alle Aktivitäten während ihrer Abwesendheit berichten, Geheimnisse sind ihm nicht gestattet.
Die Herrin wird auch während ihrer Abwesendheit jederzeit die Kontrolle über den Sklaven haben.
§4 Stellung des Sklaven

Der Sklave hat sich immer unter seiner Herrin zu bewegen, d.h. auf Knien oder kriechend.
Aufstehen ist ihm nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gewährt.
In der Öffentlichkeit hat der Sklave immer hinter seiner Herrin zurückzustehen und wenn sie es wünscht, sich so zu verhalten, das seine Versklavung für jeden ersichtlich ist. Sämtliche Grundbedürfnisse, wie Essen, Trinken, Schlafen, zur Toilette gehen sind dem Sklaven nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Herrin erlaubt. Er hat unterwürfig darum zu bitten.

§5 Depersonalisierung des Sklaven

Der Sklave kann von der Herrin zum Gegenstand umfunktioniert werden, um ihr das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten.
Mögliche Verwendungen sind: Aschenbecher, Spucknapf, Fußschemel, Fußabtreter, Sitzkissen, Kleiderständer, Tisch.
Außerdem kann die Herrin den Sklaven zum Tier umerziehen (Hund, Pony, Schwein).
Der Sklave hat sich bedingungslos in seine Verwendung zu fügen.

§6 Sexuelles

Eine Erektion des Sklaven wird die Herrin als Verehrung ihr gegenüber werten.
Selbstbefriedigung bzw. ein Orgasmus ist dem Sklaven jedoch nur mit ihrer ausdrücklichen Genehmigung erlaubt.
Der Sklave hat der Herrin alle sexuellen Wünsche zu erfüllen.
Verhängt die Herrin dem Sklaven gegenüber einen Keuschheitsbefehl, so besteht nachfolgend für den Sklaven absolutes Verbot der Ausübung sexueller Handlungen ohne die Erlaubnis seiner Herrin! Dies schließt auch Selbstbefriedigung, Oralverkehr oder anderweitige ein.
Verstößt der Sklave gegen diese Regel, so hat er sein Vergehen SOFORT seiner Herrin zu beichten! Die Herrin hat das Recht dem Sklaven dafür nach ihrem eigenen Ermessen hart zu bestrafen!


§8 Finanzielles / Berufliches

Die finanzielle Eigenständigkeit des Sklaven sowie seine Immobilien bleiben von diesem Vertrag unberührt.Der Sklave darf seinen erlernten Beruf ausüben. Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang des Sklaven beeinflussen oder gefährden.

§9 Femdom

Der Sklave hat alle weiblichen Personen als ihm übergeordnete Persönlichkeiten anzusehen, ihnen gegenüber unterwürfiges Verhalten an den Tag zu legen und ihnen ebenso zu Dienen, wie seiner Herrin.
Sexuelle Kontakte mit anderen Personen sind dem Sklaven untersagt, es sei denn, diese werden von der Herrin genehmigt.


§10 Verleihen / Vermieten des Sklaven

Die Herrin garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit des Sklaven in der Öffentlichkeit zu wahren und ihn vor Dritten zu beschützen.
Der Sklave kann von seiner Herrin uneingeschränkt an andere weibliche Personen verliehen oder vermietet werden. Alle, sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gehen für die Dauer der Verleihzeit an die jeweilige/n Person/en.
§11 Bestrafungen
Die Bestrafung der Zuwiderhandlungen des Sklaven, ist von der Herrin frei wählbar, sowohl in der Dauer als auch in der Härte.Die Instrumente zur Bestrafung sind von der Herrin frei wählbar. Der Sklave hat sich nach jeder erhaltenen Strafen umgehend bei der Herrin demütig und reuevoll für die Strafe bedanken. Des weiteren kann der Sklave frei nach den Vorstellungen seiner Herrin erzogen werden.

§12 Kleidung

Das Tragen von Kleidung ist dem Sklaven nur mit Genehmigung seiner Herrin gestattet.
Er hat der Herrin nackt, nur mit einem Halsband bekleidet zur Verfügung zu stehen.
Ordnet die Herrin einen Dienstort in der Öffentlichkeit an, bestimmt sie was der Sklave anzuziehen hat.
Die Kleidung der Herrin sollte möglichst elegant sein (Leder, Absätze) um den Sklaven zu reizen und ihm seine Minderwertigkeit vor Augen zu führen.

§13 Crossdressing

Die Herrin kann jederzeit über das Geschlecht des Sklaven bestimmen und ihn zur Zofe umfunktionieren.
Der Befehl, der Herrin als Zofe zu dienen, stellt den Sklaven in keinem Fall auf eine Stufe mit einer wirklichen Frau, er bleibt Zeit seines Lebens eine niedere männliche Kreatur.
Der Sklave hat für ausreichend Damenbekleidung selbst zu sorgen.


§14 Körperpflege

Der Sklave hält seinen Körper stets in gepflegtem Zustand, dazu gehört insbesondere das regelmäßige Rasieren und das Stutzen der Körperbehaarung.

Die Herrin wird dies überwachen und den Sklaven regelmäßig inspizieren.

§15 Entlohnung des Sklaven

Eine Belohnung des Sklaven ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Herrin kann ihm jedoch im Falle der besonderen Zufriedenheit, gestatten ihren Natursekt und ihren Speichel zu empfangen sowie die ihm dargebotenen Körperteile und Kleidungsstücke bzw. Schuhwerk zu verwöhnen.
Er hat dies als besondere Belohnung anzusehen und sich gesondert unterwürfig dafür zu bedanken.

§16 Grenzen und Safewort

Die Herrin verpflichtet sich, den Sklaven nur soweit zu züchtigen, das ihm keine bleibenden physischen und psychischen Schäden entstehen.
Außerdem verpflichtet sich die Herrin das Safewort des Sklaven zu beachten und die Züchtigung sofort zu unterbrechen, falls er es gebraucht. Das Safewort lautet:

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§17 Vertragsänderung

a)Änderungen an diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und sind nur der Herrin gestattet.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

b)Der Sklave wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben diesem Vertrag einschließlich aller Anhänge und Ergänzungen schriftlich oder mündlich aufgestellt wurden oder noch werden. Er ist sich bewusst, dass jeder Regelbruch konsequent bestraft wird. Die Herrin hat das alleinige Recht Regeln aufzustellen. Diese Regeln bedürfen nicht der Zustimmung des Sklaven. Gesetzesänderungen bleiben der Herrin jederzeit vorbehalten! Sie wird diese dem Sklaven mitteilen.

§18 Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag gilt lebenslänglich.
Die Herrin hat jedoch das Recht den Vertrag jederzeit fristlos schriftlich zu kündigen.
Im Falle der Kündigung durch die Herrin, hat der Sklave sich nach Einhaltung einer sechswöchigen Abstinenz um eine neue Herrin zu bemühen.
Ein Leben ohne weibliche Führung ist ihm zu keiner Zeit gestattet.

Dieser Vertrag wurde gelesen, verstanden und bei vollem geistigem Bewusstsein geschlossen.

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